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AGB



 

Geltungsbereich
Auftragsbezogener Wareneinkauf und Sonderanfertigungen
Angebot und  Vertragsabschluss
Preise
Zahlung
Lieferung
Beanstandungen / Gewährleistung / Haftung
Gewerbliche  Schutzrecht / Urheberrecht
Archivierung / Herausgabe von Zwischenerzeugnissen
Rücksendungen
Eigentumsvorbehalt
Impressum
Datenschutz
Gerichtsstand / Erfüllungsort / Schlussbestimmungen
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Geltungsbereich

Alle Aufträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen einschliesslich Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen ausschliesslich auf Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen  Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt),  sofern sie nicht mit unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung  abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie ersetzen alle vorherigen AGB. Sie gelten nur gegenüber unseren Kunden, welche Unternehmer nach der  Definition von § 14 BGB, Vereine nach der Definition von §§ 21,22  BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Wir nehmen keine Aufträge von Privatverbrauchern im Sinne &13 BGB an und liefern nicht an sie.

Unsere AGB gelten ausschliesslich und für  alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner (im folgenden  "Besteller"); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende  Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Unsere AGB  gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung  vorbehaltslos ausführen. Durch Auftragserteilung, Bestellung,  Vorauszahlung oder Annahme der Lieferung bestätigt der Besteller die  Kenntnis unserer AGB und erklärt sich mit deren Geltung einverstanden.
 

Auftragsbezogener Wareneinkauf und Sonderanfertigungen

Wir sind kein Hersteller von Waren, von Zwischenprodukten oder  Endprodukten, insbesondere nicht von Sonderanfertigungen und  Druckerzeugnissen jeglicher Art. Der Besteller beauftragt uns, den  Einkauf, den Import, und die Herstellung, der von ihm gewünschten Waren  und Sonderanfertigungen für ihn vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

Alle eingehenden Bestellungen und Aufträge  werden von uns weltweit an Herstellerfirmen (im folgenden  "Hersteller/Exporteur genannt") und Subunternehmer weitergeleitet und  mit ihnen abgewickelt. Im Auftrag des Bestellers importieren wir die  Waren, veranlassen Sonderanfertigungen und Druckerzeugnisse auf unsere  Rechnung, Übernehmen die Verzollung auf unsere Rechnung und leiten die  Waren gegen Rechnung mit entsprechendem Aufschlag der Kosten an den  Besteller weiter. Wir überwachen Liefertermine, machen  Qualitätsstichproben und holen für Sonderfälle neue Angebote ein.

Die dabei dem Besteller in unseren zur  Verfügung gestellten Prospekten, Katalogen und Rundschreiben  enthaltenden Angaben, Abbildungen und Zeichnungen der  Herstellern/Exporteuren dienen lediglich zur Beschreibung oder  Kennzeichnung der Ware. Sie begründen keine Garantiehaftung.  Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund  rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen  darstellen, sind dabei zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum  vertraglich vorgesehenen Zwecke nicht beeinträchtigen.

Soweit wir im Auftrag eines Bestellers ein  neues Produkt zum Zwecke des Weiterverkaufs mitentwickeln, bzw.  entwickeln und/ oder herstellen, gelten wir im Verhältnis zum Besteller  nicht als Hersteller des Produktes. Der Besteller verpflichtet sich, uns  von jeder evtl. Produkthaftung freizustellen.
 

Angebot und  Vertragsabschluss

Unsere  elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind stets  freibleibend, d.h. sie stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern  verstehen sich nur als Aufforderung an den Besteller zur Abgabe einer  Bestellung oder Erteilung eines Auftrages. Die vom Besteller mündlich,  telefonisch oder schriftlich übermittelte Bestellung / Beauftragung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot abzulehnen oder  innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder einer Vorausrechnung anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers  rechtzeitiger und ordnungsgemässer Selbstbelieferung. Ein zwischen uns  und dem Besteller verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der  Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung beim Besteller zustande. Sind  nach Auffassung des Bestellers zwischen seiner  Bestellung/Auftragserteilung und unserer Auftragsbestätigung oder  Vorausrechnung Abweichungen zu verzeichnen, so hat er unverzüglich nach  Erhalt, spätestens jedoch innerhalb 5 Werktagen nach dem Datum unserer  Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung die Abweichungen schriftlich zu  rügen. Unterbleibt letztere gilt das Schweigen als Zustimmung zur  Auftragsbestätigung/Vorausrechnung, also der verbindlichen  Auftragserteilung, so dass die Bestellung/der Auftrag in dieser Weise  dem Hersteller / Exporteur weitergegeben wird. Für Irrtümer des  Bestellers bei der Bestellung/Beauftragung, die durch  Übermittlungsfehler entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Bestellungen / Aufträgen mit Lieferung an Dritte  gilt der Besteller als Auftraggeber und Vertragspartner, soweit keine  anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
 

Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ab  unserem Versandlager in Deutschland, zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung, sowie der am Tage der Rechnungslegung gültigen  gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO. Sie gelten unter dem Vorbehalt,  dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert  bleiben. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers, die nach dem  Stand der Auftragsarbeiten Mehrkosten verursachen, werden von uns nur  gegen Berechnung dieser Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist  ausgeführt. Diese Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Skizzen, Entwürfe, Probesatz,  Korrekturabzüge, sowie Änderungen angelieferter Daten, die vom Besteller veranlasst sind, werden dem Besteller berechnet. Gleiches gilt für  Datenübertragungen (z.B.: ISDN). Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung  oder Rechnungslegung, Material- oder Lohnkosten beim  Hersteller / Exporteur, sowie Zölle oder sonstigen Verkaufssteuern oder  Verkaufsabgaben, sind wir im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen  soll, zur Erhöhung der Preise nach billigem Ermessen berechtigt. Des  weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn  eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist, die Frachtraten erhöht werden, sowie Wechselkurs bedingte Preisanpassungen nötig sind.

Die von uns entwickelten Einkaufs- und  Importverfahren "Collect-Service" und "Import-Service" stellen eine  besonders kostengünstige weltweite Einkaufsmöglichkeit dar. Die  Einsparungen, die wir bei beiden Verfahren erzielen, geben wir in Form  von Rabatten oder Sonderpreisen an die Besteller auf der  Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung weiter. Die Gewährung der  Rabatte/Sonderpreise setzt jedoch die jeweils in den Verfahren genannte  Einhaltung der damit verbundenen Zahlungsmodalitäten, Zahlungsfristen  und notwendigen Vorausleistungen voraus (siehe Zahlung). Sofern diese  vom Besteller nicht fristgerecht erbracht werden, entfallen die  Rabatte/Sonderpreise und es kommen die Normalpreise in Anrechnung.  Preisvereinbarungen gelten nur für den einzelnen Auftrag.  Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
 

Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der  Vorausrechnung ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu erfolgen.  Wir liefern wie im Importhandel Üblich nur gegen Vorauskasse, Akkreditiv oder nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, auf Rechnung,  Bankbürgschaft und Wechsel. Sämtliche Spesen und Auslagen gehen dabei zu Lasten des Bestellers.

Zum  Vertragsabschluss mit etwaiger dem Besteller genannten Rabatte oder  Sonderpreise nach dem "Collect-Service-Verfahren" oder dem  "Import-Service-Verfahren" hat ein Zahlungseingang des Rechnungsbetrages innerhalb von 6 Werktagen, bzw. innerhalb der auf der  Auftragsbestätigung oder Vorausrechnung genannten Frist durch  Vorabüberweisung auf unser Konto zu erfolgen. Danach erfolgt eine  Berechnung des Normalpreises, der auf der jeweiligen  Auftragsbestätigung, bzw. Vorausrechnung angegeben ist. Der Besteller  erkennt diese Regelung ausdrücklich an. Eine nicht rechtzeitig  eingegangene Zahlung ändert nichts an der Verbindlichkeit des Vertrages. Bei verspätetem Geldeingang verlängert sich die Lieferzeit  entsprechend.

Zahlungen gelten als an  dem Tage geleistet, an dem wir unser Treuhänder über den Betrag verfügen kann. Die  Beauftragung eines Herstellers/Exporteurs erfolgt erst am Tage des  Einganges der Gelder. Zwischenzeitlich wird jedoch die gesamte  inländische Auftragsbearbeitung abgeschlossen (Überprüfung auf  Machbarkeit / Ausbesserungen von Daten / Formulareingabe /  Laufzeitberechnung / Vorabinformation an Hersteller/Exporteur und  Frachtgesellschaft etc). Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist der Besteller zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf  dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

Lieferung

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung  setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung  des Bestellers voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit  gilt nur als annähernd vereinbart und setzt die Abklärung aller  technischen Fragen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages  bleibt vorbehalten. Lieferfristen sind stets unverbindlich. Sie  verlängern sich insbesondere bei verlängerten Frachtlaufzeiten,  Betriebsferien der Hersteller und der Zollbeschau im Inland.  Fixtermin-Absprachen sind deshalb nicht möglich. Vom Besteller angegebene  Fixtermine sind nicht verbindlich.

Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Skizzen, Reinzeichnungen oder  Muster durch den Hersteller/Exporteur wird die Lieferzeit jeweils  unterbrochen und verlängert sich um die Zeitspanne vom Tage der  Absendung an den Besteller bis zum Tage der Stellungsnahme. Verlangt der Besteller nach Auftragserteilung Ãnderungen des Auftrages, welche die  Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar mit Bestätigung der Ãnderung. Unsere Lieferzeit gegenüber dem Besteller endet am Tage, an dem die Ware das Versandlager in Deutschland verlässt oder die Ware wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

Sind wir durch höhere Gewalt,  Arbeitskampfmassnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die  trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahmen nicht  vermieden werden konnten, gleich, ob sie bei uns oder insbesondere  unseren Herstellern/Exporteuren, Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert,  verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter  Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Das gleiche gilt bei  Frachtlaufverzögerungen und Zollbeschau. Wird die Behinderung  voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir  berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder Zahlung von  Schadensersatz, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies  gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt  eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Schadensersatzansprüche  des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Ein  derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaig erfolgten Teillieferungen nicht.

Im Falle eines  von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist der Besteller zur  Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm  nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindest sechs Wochen  fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfristsetzung muss schriftlich  erfolgen. In diesem Falle kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede  vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5%, insgesamt jedoch  höchstens 5% des Nettowertes derjenigen Lieferung, mit der wir in Verzug sind, verlangen.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerung in allen nicht von uns zu  vertretenden Fällen des Verzuges, auch nach Ablauf einer uns etwa  gesetzten Frist zur Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,  soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Kommt der Besteller in  Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir von jeder Haftung aus Lieferverzögerung generell befreit.  Überschreitet der Annahmeverzug die Zeitspanne von 14 Tagen, sind wir  auch von jeder Mängelhaftung hinsichtlich Qualität, Güte und Menge  befreit. Wir sind ausserdem berechtigt, einen uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.  Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die vorgenannten  Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs  oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf  den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug  geraten ist.

Werden Versand- oder  Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach  Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Besteller für  jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der  Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch 5% berechnen. Der Nachweis  höherer Lagerkosten bleibt uns unbenommen. Die Wahl von Versandart und  -weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen  Bestellung vereinbart ist. Der Versand durch uns an den Besteller  erfolgt ab unserem Versandlager in Deutschland und auf Gefahr des  Bestellers nach den Vorschriften des Versendungskaufes gem. § 477 BGB.  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
 

Beanstandungen / Gewährleistung / Haftung

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB  geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Beanstandungen unserer Lieferungen, bzw. Leistungen einschließlich Falschlieferungen  sind uns bei Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland  unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab  Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Bei Lieferung außerhalb der  Bundesrepublik Deutschland beträgt die Frist 7 Werktage. Die  Geltendmachung für nicht rechtzeitig gerügte offensichtliche Mängel ist  ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind uns schriftlich nach Entdeckung,  spätestens aber zum Ablauf von 12 Monaten seit Lieferung anzuzeigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten  Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der  Brauchbarkeit. Toleranzen berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge,  insbesondere sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vom Besteller  zu akzeptieren.

Bei farbigen Reproduktionen in allen vom  Hersteller/Exporteur eingesetzten Verfahren können geringfügige  Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für  den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B: Digital Proofs) und dem  Endprodukt. Digital übermittelte Farbdarstellungen, bei denen keine  exakten Farbangaben in Pantone oder Ral vorliegen, können auch bei  größeren Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Bei Metallabzeichen  müssen geringfügige vom Original abweichende Metalltonlegierungen,  Metallstegdicken, geringfügige Designabweichungen, sowie  Farbabweichungen seitens des Vertragspartners akzeptiert werden. Bei  gestickten oder gewebten Abzeichen muss der Vertragspartner bei  Farbuntergrund und Stickfarbe geringfügige Abweichungen akzeptieren, insbesondere dann, wenn eine bestimmte Tuchfarbe oder Garnfarbe seitens  des Herstellers nicht auf Lager geführt wird und extra angefertigt, bzw. eingekauft werden müsste. Bei Keramikwaren gelten die jeweiligen  Bestimmungen des Herstellers/Exporteurs, die vor Annahme des Auftrages  von uns an den Besteller zugesandt werden. Zulieferungen (auch  Datenträger und übertragene Daten) durch den Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht.  Die Datensicherung obliegt alleine dem Besteller. Wir sind berechtigt  eine Kopie anzufertigen.

Bei Lieferung von Fertigware und  Sonderanfertigung gilt die Ware so wie vom Hersteller/Exporteur  deklariert als akzeptiert. Aufgrund der in den Herstellungsländern  gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Textil, Keramik,  Metallverarbeitung und Druckverarbeitung insbesondere bei  Massenherstellung, gilt als Qualitätsmasstab €ž”Dutzendware”. Muster  stellen einen qualitativen Durchschnitt dar.

Mängel eines Teils  der Lieferung können nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung führen.

Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht  vorliegt, sind wir berechtigt dem Besteller eine  Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Besteller  bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand  nachzuweisen.

Bei berechtigter, rechtzeitiger Beanstandung  behalten wir uns nach unserer Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder  Neulieferung gegen kostenlosen Austausch der vom Besteller uns  zurückzugebenden mangelhaften Ware in vollständiger Anzahl vor  (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in  der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist von 6  Wochen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl,  oder ist diese dem Besteller nicht zumutbar, so ist der Besteller  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende  Herabsetzung des Rechnungspreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche  des Bestellers (gleich aus welchen Rechtsgründen) sind ausgeschlossen.  Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige  Vermögensschäden des Bestellers. Unsere Ersatzpflicht ist auf den  vorsehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter  Handlung bestehen nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu  vertreten haben. Die vorgenannte Begrenzung gilt auch, soweit der  Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der  Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

Eine  weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche aus Delikt.  Hinsichtlich der Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz hat sich der Besteller verpflichtet, uns von der Produkthaftung freizustellen.  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder  eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche  Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,  Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ferner sind wir berechtigt,  unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Rechte aus der  Mängelhaftung zu beschränken, die uns gegen den Hersteller/Exporteur der Ware zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen  Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus sonstigen Gründen  nicht durchgesetzt werden kann. In diesem Fall stehen dem Besteller  wieder die Rechte aus dem vorangehenden Absatz zu.

Die Ansprüche  verjähren in 12 Monaten gerechnet ab Gefahrenübergang. Werden  Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von  drei Monaten nach unserer schriftlichen Ablehnung klageweise geltend  gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
 

Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages  Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Schutzrechte oder Lizenzen  verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich uns und den  Hersteller/Exporteur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen  Rechtsverletzung freizustellen.

Für die Prüfung des Rechts der  Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Besteller alleine  verantwortlich. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen  Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen,  Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen und dergleichen,  verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
 

Archivierung / Herausgabe von  Zwischenerzeugnissen

Die vom Besteller uns übersandten  Proben, Muster, Vorlagen, Daten und Datenträger werden nur nach  ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den  Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Besteller oder seine  Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollten die vorbezeichneten  Gegenstände dabei versichert werden, so hat dies bei fehlender  Vereinbarung der Besteller selbst zu besorgen. Soweit keine  ausdrückliche Vereinbarung erfolgt, verzichtet der Besteller auf die  Rücksendung der oben genannten Gegenstände und einigt sich mit uns, dass wir daran unentgeltlich Eigentum erwerben.

Werden uns zur  Vereinfachung des Herstellungsprozesses und zur Einsparung neuer  Reinzeichnungen und Lithographien Originalmuster oder Anschauungsmuster  zugesandt, die wir aus diesem Grunde an den Hersteller/Exporteur  weitergeben, so besteht kein Anspruch auf Rücksendung, auch dann nicht,  wenn der Besteller dies bei Übersendung verlangt. Hat der Besteller mit  seinem Abnehmer entsprechende Vereinbarungen getroffen, so ist er  verpflichtet, diese Muster bei sich aufzubewahren und uns eine  einwandfreie Reinzeichnung oder Lithografphie zu übersenden. Mit der  Übersendung der Muster an uns verzichtet er ausdrücklich auf  Rücksendung.

Alle von uns oder vom Hersteller/Exporteur zur  Erstellung des Endproduktes hergestellten oder weiterbearbeiteten  Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Reinzeichnungen, Lithographien, Druckplatten, Stickkarten, Prägestempel u.ä., sowie daraus resultierendes Bildmaterial bleiben unser Eigentum,  bzw. Eigentum des Herstellers/Exporteurs und müssen nicht herausgegeben  werden. Das Bildmaterial darf von uns zu Werbezwecken benutzt, bezw. unseren Händler zu Werbezwecken weitergegeben werden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der von uns oder vom  Hersteller/Exporteur erstellten Zwischenprodukte besteht nicht.

Sollen Zwischenprodukte für spätere Nachfertigung aufbewahrt werden, so hat  dies der Besteller ausdrücklich zu vermerken. Für die Archivierung und  Aufbewahrung können wir dem Besteller eine besondere Vergütung in  Rechnung stellen.
 

Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von  Mangelwaren haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Haus und  in voller Menge zu erfolgen.
Die Entgegennahme von Rücksendungen  bedeutet in keinem Falle eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandungen des Bestellers. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung,  auch die des zufälligen Untergangs, auf die Gefahr des Bestellers. Bei  Rücksendungen die der Besteller zu vertreten hat, insbesondere, aber  nicht ausschliesslich, im Falle der Annahmeverweigerung, werden wir eine  Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der  vereinbarten Vergütung, sowie aller mit dem Vertragsverhältnis  zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Besteller aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen, unser  Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder  verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf  der Vorbehaltsware ist der Besteller nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für  den Fall der Weiterveräusserung tritt der Besteller hiermit schon jetzt  bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der  Weiterveräusserung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten  Ansprüche gegen seine Kunden, mit allen Nebenrechten an uns ab.

Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle  Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung  unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Bestellers erforderlich sind.  Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers, und ist  hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies schriftlich unter  Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen),  gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen  mitzuteilen.
 

Impressum

Wir, sowie der  Hersteller/Exporteur der Waren behalten sich das Recht vor, auf der  Rückseite oder an geeigneter Stelle der gelieferten Ware Firmen- oder  Markennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, in Kundenauftrag  gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiter zu verwenden, sowie diese in in Bildform zu Werbezwecken zu nutzen.
 

Datenschutz

Wir weisen  gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der  Vertragsdurchführung gespeichert werden. Ferner sind wir berechtigt, die Bestandsdaten des Bestellers zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies  zur Beratung des Bestellers, zur Werbung und zur Marktforschung für  eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Leistung,  erforderlich ist. Wir werden dem Besteller jederzeit auf Verlangen über  den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und  unentgeltlich Auskunft erteilen.
 

Gerichtsstand / Erfüllungsort /  Schlussbestimmungen

Sofern nicht anderweitig schriftlich  ausdrücklich vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs-  und Vertragsverpflichtungen Mannheim. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der ausschliessliche Gerichtsstand Mannheim  vereinbart. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller  unterliegen dem deutschen Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch  die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB  wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle  der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die  unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren  wirtschaftlicher Erfolg mit dem der unwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich übereinstimmt.


Mannheim, den 01.01.2002


Walter Kunz
B1, 7a
68159 Mannheim

St-Nr.: 38332 / 25173
UST-IdNr: DE 142 860 043

 

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Kunz  *  Ak-Pins  *  B1, 7a  *  68159 Mannheim  *  Tel: 0621- 437 579 5  *  Mail: k@ak-pins.de

Alle Rechte vorbehalten an Wort und Bild. Die gezeigten Bild-Muster sind individuelle Auftragsarbeiten des “kunz-franchise-systems”